Oktober 2010

Ein Erlebnisbericht

Folgender Beitrag wurde uns übermittelt:

„Ich muss ein paar Zeilen als Erlebnisbericht von der CASH-Gala in Hamburg loswerden. Mich hat das so dermaßen angeekelt, dass ich das Erlebte einfach teilen muss.

Wir Finanzdienstleister sind es gewohnt, im edlen Zwirn aufzutreten – das signalisiert Seriosität und Luxus. Das ist an sich nicht nur angenehm, sondern wird auch schnell zur Gewohnheit. Somit ist es schwer, uns zu beeindrucken – für ein warmes Essen und kostenlosen Champagner kommen wir kaum hinter dem Ofen hervor. Wenn dann allerdings auf den Süllberg ins vornehme Hamburger Blankenese geladen wird und wir unter uns sind, also mit Ausnahme von Vorständen und der folgenden Entscheider-Ebene nur noch die besonders hübschen Assistentinnen eingelassen werden, Udo Lindenberg für uns aufspielt und ein Sternekoch für uns edle Speisen bereitet – dann fühlen wir uns wohl. Es ist uns dann auch ziemlich egal, dass das ganze Schauspiel von einem Branchen- Hochglanz-Magazin abgehalten wird, alberne und nicht nachvollziehbare Preisverleihungen für Produkte und Leistungen von uns Finanzdienstleistern abgegeben werden – insbesondere im Bereich der geschlossenen Fondsprodukte. Alles richtet sich  nach der Choreographie der Fotografen, selbst das Servieren des Essens erfolgt unter ständigem Blitzlichtgewitter. Udo Lindenberg selbst ist kaum zu sehen, ständig stehen die Fotografen herum, um die Bilder von Udo und den Leistungsträgern für Print und Web zu schießen – es muss Unterhaltung geschaffen werden, hauptsächlich für das Vertriebsvolk und natürlich die lieben Verbraucher, denen wir mit unseren Produkten das Leben verbessern.

Die Preisverleihung selbst ist natürlich albern – was soll man auch sagen, wenn PL für sein innovatives Vermarktungskonzept geehrt wird? Oder ein kostenintensives geschlossenes Konzept von Juroren gelobt wird, obwohl diese privat nicht in solche Investments einsteigen? Hauptsache, es wird berichtet und man kann mit der verliehenen Auszeichnung werben. Wie wir alle wissen, lässt sich der Verbraucher von solchen Sachen nur zu gerne blenden, wenn er gerade auf der Wohnzimmer-Couch von einem Bekannten finanzoptimiert wird. Ein Vorstand bemerkte dazu ganz nüchtern bei einem Bier: „Wir wissen doch alle, was gespielt wird. Hauptsache ist doch, es wird gut gespielt und Geld verdient…“

Was mich aber wirklich geärgert hat, war der „Social Charity“-Ansatz. Es wurden 20.000 Euro für die AIDS-Hilfe in Afrika (ein Projekt von Udo Lindenberg) gespendet – ein Witz alleine im Vergleich zu den Kosten des Events an sich. Wenn die Anwesenden eine Spende in Höhe eines Gewerkschaftsbeitrags entrichtet hätten – man hätte eine eigene Stifung davon betreiben können. Aber diese Selbstverleihung des sozialen Anstrichs ist bei vielen Strukki-Vertrieben in Mode gekommen, selbst kleinere Unternehmen werben lautstark damit, sich für sozial Schwache (meist Kinder, das erzeugt noch mehr Mitleid) einzusetzen. Wer sich für die Benachteiligten einsetzt, wird mich wohl finanziell nicht über den Tisch ziehen – so sieht doch das Kalkül dahinter aus, die Rechnung geht für die Verkäufer auf. Und wer ganz schlau ist, macht es wie der Maschmeyer und zieht die Beiträge für das Kinderhilfswerk direkt von den Provisionen der „betrogenen Betrüger“ ab.“

Klein- Maschmeyer vom Stiefvater geschlagen

Die Welt hat ihn entdeckt – den Menschen Maschmeyer. Den Vater nie gekannt, vom Stiefvater gezüchtigt. Und jetzt : Eine Flasche „Le Pin“ für schlappe 7000 Euro.

Folge 1: MLP, Richter am LG Wiesbaden W. und die einstweilige Verfügung

Schwups, da kam mir nun von MLP eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Wiesbaden ins Büro geflattert.

Mir wurde untersagt, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten, dass MLP eine sektenähnliche Struktur habe und wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten, MLP wende gegenüber den bei ihr unter Vertrag stehenden Handelsvertretern psychologische Druckmittel an, vergleichbar denen von sektenartigen Vereinigungen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde mir ein Ordnungsgeld in Höhe von € 250.000,– angedroht und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten. Der Streitwert wurde auf € 100.000,– festgesetzt.

Wow, das saß!

Ich wette, als er die einstweilige Verfügung in den Händen hielt, hat sich der MLP-Anwalt,  Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. kräftig auf die Schenkel geklopft und gedacht, jetzt habe ich die Jakobs im Sack und dabei auch noch ordentlich Gebühren eingesammelt.

Doch weit gefehlt, war ich doch etwas irritiert, dass nach meinem Dafürhalten das Unterlassungsgebot in rechtlicher Hinsicht nicht haltbar ist. Jetzt bin ich im Medienzivilrecht besonders ausgebildet und habe bei den besten Lehrern der Republik, Prof. Dr. Schiedermair Artikel 5 Grundgesetz rauf unter runter studiert und bei Prof. Dr. Walter Seitz alles gelernt, was man so im Medienzivilrecht wissen muss und Juristen diesbezüglich eben wissen müssten, wenn sie sich im Äußerungsrecht betätigen, nämlich, dass es sich bei den von MLP angegriffenen Äußerungen zum einen um Meinungsäußerungen handelt, diese Äußerungen zum anderen zur Rechtsverteidigung meiner Mandanten aufgestellt wurden. Zudem konnte ich keine Dringlichkeit als rechtliche Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung erkennen, weil MLP meine Schriftsätze schon Monate vorher vorlagen. Also kurzum, jeder der sich im Äußerungsrecht auskennt, hätte wissen müssen, dass das Vorbringen von MLP nicht ausreichend sein konnte um in diesem Fall gegen mich zu obsiegen.

Seltsam mutete auch die Begründung der einstweiligen Verfügung, meine Behauptungen seien leichtfertig aufgestellt worden, deren Unhaltbarkeit offenkundig gewesen sei. Offenkundige Unhaltbarkeit?

Unverschämt war das, hatte ich doch in meinen Schriftsätzen auf über 30 Seiten dargelegt, wie es so ist, wenn man als Consultant bei MLP beschäftigt ist. Und obwohl selbst die Antragsschrift des Herrn RA S. von der Kanzlei T. aus H. meinen Vortrag in den gerichtlichen Schriftsätzen zitierte mit: „Durch ein ständiges Vorführen vor allen Kollegen sind die Consultants einem hohen psychologischen Druck im Hinblick auf die Erzielung der vorgegebenen Umsätze ausgesetzt. Hierbei wendet die Klägerin psychologische Druckmittel, vergleichbar denen von sektenartigen Vereinigungen an“.

Im Übrigen kann ich untertrieben schon ein Paar eidesstattliche Versicherungen von ehemaligen Consultants und Consultinnen vorlegen, die eindrucksvoll darlegen, was passiert, wenn die Zielvorgaben nicht erreicht werden. Das Übliche eben bei Strukturvertrieben.

So,  jetzt waren meine Behauptungen weder leichtfertig aufgestellt noch handelte es sich bei diesen Äußerungen um falsche Tatsachenbehauptungen, sondern vielmehr um Meinungsäußerungen. Die einstweilige Verfügung konnte ich damit so nicht stehen lassen. Und da Anwälte sich nicht selbst vertreten sollten, beauftragte ich einer der besten Medienanwälte Deutschlands, meinen geschätzten Kollegen RA Moser aus Berlin damit, Widerspruch einzulegen. Zwischenzeitlich hatte ich noch die Gerichtskostenrechnung über € 1.284,– und den Kostenfestsetzungsbeschluss bezüglich der seitens des Herrn RA  S. von der Kanzlei T. aus H. angemeldeten Anwaltsgebühren über € 1.818,46 erhalten und bezahlt. 

Mit der Widerspruchbegründung hatten wir uns erlaubt, das erkennende Gericht auf die Rechtslage hinzuweisen. Nämlich dass der Rechtschutzsuchende gegenüber den Organen der Rechtspflege ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, jene Handlungen vornehmen kann, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (BVerfG, NJW 1991, Seite 2074,2075) und das damit das Grundrecht der Meinungsfreiheit zum Tragen kommt, das Recht auf einen wirkungsvollen Rechtschutz als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips.

Davon wollte jedenfalls Herr Richter am Landgericht Wiesbaden W. nichts wissen und es sollte in der Widerspruchsverhandlung noch schlimmer kommen.

Die Widerspruchsverhandlung

Dass die Widerspruchsverhandlung anders laufen würde als alle mündlichen Verhandlungen vor Gericht in den 15 Jahren zuvor, ahnte ich schon an den bösen Blicken von Herrn Richter W. in meine Richtung, kaum dass wir im engen Gerichtssaal Platz genommen hatten.

Um auszuschließen. dass es sich bei der ganzen Veranstaltung des Kollegen S. von der Kanzlei T. aus H. nicht um dessen privates Vergnügen handelte, sondern er das Verfahren tatsächlich in Vertretung für MLP führte, bestanden wir zunächst einmal darauf, dass der Kollege sich im einstweiligen Verfügungsverfahren mit einer Originalvollmacht legitimiert. Hätte er die Originalvollmacht nicht vorlegen können, wäre das Verfahren nämlich schon an dieser Stelle zu meinen Gunsten beendet gewesen. Ich werde nie die Schweißperlen auf dem Gesicht von Herrn RA S. von der Kanzlei T. aus H. vergessen, die sich auf dessen Stirn sammelten, als es um die Originalvollmacht ging, behauptete er dann, er habe sie bereits mit der Antragsschrift bei Gericht eingereicht.

Nachdem Herr Richter am Landgericht W. in der Gerichtsakte nach einer Originalvollmacht suchte und eine solche nicht finden konnte, nahm Herr RA S. von der Kanzlei T. aus H. schließlich neben Richter W. am Richtertisch Platz.

Jetzt suchten beide gemeinsam nach der Vollmacht, die keiner finden konnte und die Schweißperlen auf der Stirn von Herrn RA S. von der Kanzlei T. in H. waren jetzt schon dicke Schweißtropfen. Ich hörte wie Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. und Richter W. sich in einem Flüsterton unterhielten,  wovon ich das meiste bis zu unserem Tisch nicht verstehen konnte. Das aber, was ich verstehen konnte, gab ich dann später zu Protokoll, nämlich die Äußerung von Richter W. gegenüber RA S. von der Kanzlei T. in H. „Ich stehe auf Ihrer Seite“. Und so war es ja auch, beide saßen kameradschaftlich Seite an Seite am Richtertisch. 

Plötzlich zischte es und Richter W. schmiss die Gerichtsakte zum Kollegen Moser auf dessen Tisch mit den Worten „Da!“. Offensichtlich war das als Aufforderung gemeint, selbst in der Gerichtsakte nach der Originalvollmacht von MLP für Herrn RA S. von der Kanzlei T. in H. zu suchen. RA Moser fragte noch nach, was er denn mit der Gerichtsakte solle und suchte und konnte schließlich auch keine Vollmacht finden.

Zwischenzeitlich hatte Richter W. die Sitzung kurz unterberochen und Herr RA S. von der Kanzlei T. aus H. nutzte die Gelegenheit um nach Wiesloch zu telefonieren und dort zu veranlassen, dass eine auf ihn ausgestellte Prozessvollmacht an das Landgericht gefaxt wird. Herr Richter W. war so freundlich, die Vollmacht für Herrn RA S. von der Kanzlei T. aus H. in der Geschäftsstelle des Gerichts abzuholen. Nachdem die Sitzung fortgesetzt wurde, beantragte jetzt Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. als vollmachtloser Vertreter zugelassen zu werden und erklärte zu Protokoll, dass er für die Erklärung, die er als vollmachtloser Vertreter abzugeben habe, einstehen werde, ebenso wie die Verfahrenskosten.

Na nu, was war denn das? Der Kollege Moser und ich blickten uns an und konnten uns ein Schmunzeln nicht verkneifen als Herr RA Moser zu Protokoll erklärte, dass wir eine solche Vorgehensweise für nicht statthaft hielten und im übrigen bestritten, dass ein Herr Dr. K. von  der MLP-Zentrale, der die Fax-Vollmacht offensichtlich unterzeichnet hatte, überhaupt vertretungsberechtigt ist. Ein vollmachtloser Vertreter im einstweiligen Verfügungsverfahren? Wir waren der Meinung, dass ist ein rechtliches „no go“ aber Richter W. sah das offensichtlich anders, als er Beschluss verkündete, dass Herr RA. S. von der Kanzlei T. aus H. in diesem Verfahren als vollmachtloser Vertreter mit der Maßgabe zugelassen werde, dass er für den Fall, dass eine Originalvollmacht nicht unverzüglich nachgereicht werde, er für die durch dieses Verfahren entstehenden Kosten persönlich einzustehen hat.

Jetzt war es an der Zeit auch die Äußerung „Ich stehe auf Ihrer Seite“ anzusprechen, denn irgendwie schien mir das Ganze mittlerweile „too much“. Zwar waren die unsichtbaren, zarten Bande im Gerichtssaal schon vorher zu erahnen. Ich wollte dieses Thema an dieser Stelle doch gerne geklärt haben.

Das war jetzt offensichtlich für Richter W.  „too much“, denn er unterbrach erneut die Sitzung und verließ wütend nach Luft schnappend, dabei über Stühle und Tische polternd, den engen Gerichtssaal.

***

Folge 2 „Die Selbstablehnung und wie schnell man zur Straftäterin wird“ können Sie bald hier nachlesen.

Eine Anmerkung erlaube ich mir bereits an dieser Stelle: Ich weiß, dass sowohl MLP als auch die Kollegen von der Kanzlei T. in H. hier fleißig mitlesen. Das freut mich sehr, aber bevor sich bei Herrn RA S. von der Kanzlei T. in H. wieder die Schweißperlen sammeln und noch eine bebende Unterlippe hinzukommt, um im Jargon unseres Verteidigungsministers zu bleiben, beachten Sie, dass Herrn RA Moser zustellungsbevollmächtigt ist.

Yes, we do!

Nicht nur ein Buch über MLM und Network Marketing Firmen

Maximilian von Ah nennt sich jetzt ein ehemaliger Landesdirektor eines Allfinanzvertriebes. Er hat einen Roman geschrieben, eine Enthüllungsgeschichte über Network Marketing.

Ein paar Auszüge:

„Es gab Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Allfinanzkonzern, die sich als hauptberufliche Handelsvertreter respektive Subunternehmer hart engagierten und später nur noch in einem suizidalen Freitod, der gar in einigen Fällen um die hilflosen Kinder erweitert wurde, eine Lösung suchten!“

„Nach Außen legte der Finanzguru seinen jovialen Spendermantel um und ließ sich als Erfolgsunternehmer und Gutmensch feiern und hofieren. Und das Who is Who aus Politik, Wirtschaft und den Medien applaudierte und erfuhr des Erfolgsmenschen Gunst und Großzügigkeit; einige gar ein guthonoriertes Mandat in seinem Aufsichts-, Verwaltungs- und/oder Unternehmensbeirat.“

Neues von der exdvag

Der „alte“ Betreiber Jens Klingebiel der www.exdvag.de ist ins Impressum der Seite zurück gekehrt. Offensichtlich bekommt die Seite neues Leben.

Vorübergehend fanden wir den exawd-Verein im dortigen Impressum.

Jetzt sind wir gespannt über das, was dort in Zukunft passieren wird.

Die Verantwortlichen der DVAG haben jetzt noch mehr zu lesen. Unsere Seite gehört ja offensichtlich schon zur Pflichtlektüre. Den schönen Gesang und die schönen Tanzeinlagen, die Kollege Kompa kürzlich in Youtube fand, sind sofort wieder verschwunden, nachdem wir auf sie aufmerksam machten.

Schade, wir hatten sie doch als echte Bereicherung empfunden.

Anwaltsfehler

Am 29.09.2010 fand vor dem Landgericht Ellwangen ein Gerichtstermin statt. Verklagt wurde ein Anwalt, der übersehen hatte, dass er seinem damaligen Mandanten, einem Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung, hätte die Gewährung von Prozesskostenhilfe empfehlen müssen. Und er hätte sehen müssen, dass das Arbeitsgericht zuständig ist.

Der lehnte jedoch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe ab, weil der Vermögensberater angeblich Wohnungseigentum besaß. Dem Anwalt war nicht ersichtlich, dass es hätte trotzdem Prozesskostenhilfe geben können.

Außerdem verlangte der Anwalt des Vermögensberaters nicht, dass die Angelegenheit hätte an das Arbeitsgericht abgegeben werden müssen. Das Arbeitsgericht wäre nämlich, nach Antragstellung durch den Anwalt, für den Vermögensberater zuständig gewesen. Diese Vorschrift kannte der Anwalt offensichtlich nicht.

Seinerzeit wurde in dem damaligen Verfahren vor dem Landgericht Ellwangen der Vermögensberater mit erheblichen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren belastet. Diese wären vor dem Arbeitsgericht nicht angefallen. Dort nämlich hätte er die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes nicht zu tragen gehabt.

Das Gericht erkannte an dieser Stelle einen Anwaltsfehler.

DVAG: „Ein Partner, der immer zu dir hält“

Eine Bardin namens Katharina Wild riet neulich in Köln bei der DVAG-Party „früher an später zu denken“ und besang einen „Partner, der immer zu dir hält“.

Ob sie damit wirklich „die Familie, also die DVAG“ gemeint hat? Die DVAG-Handelsvertreter, die regelmäßig ihren Weg in die Kanzlei des Kollegen Behrens finden, singen immer das gleiche Lied:

„Ich hätte nie geglaubt …“

„Die waren doch alle immer so nett zu mir!“

„Das war für mich wirklich wie eine Familie!“

Und dann irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem die DVAG-Handelsvertreter mit ihrem Problem nicht mehr gehört werden und aus Verzweiflung an den „Doktor“ einen Brief schreiben. Uns ist nicht ein einziger Fall bekannt, dass der Doktor je geantwortet hätte.

Solange Sie Geld einbringen, haben Sie da einen Partner, der zu Ihnen hält. Aber „immer“ ist dann doch ein wenig übertrieben …

Ankündigung: Wie MLP Prozesse führt – eine Fortsetzungsstory!

Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass ich viele ausgeschiedene Ex-MLP’ler anwaltlich betreue und die Flut von MLP Consultants, die nach spätestens 1 ½ Jahren das Handtuch schmeißen oder von MLP geschmissen werden, reisst bis heute nicht ab.

Nun, irgendwie scheint MLP sich fürchterlich daran zu stören, dass die ausgeschiedenen Consultants gerade von mir vertreten werden, denn man hat von dort weder Kosten noch Mühe noch Aufwand gescheut, mich zu veranlassen, keine MLP-Mandate mehr zu übernehmen.

Was MLP alles unternommen hat und welche Purzelbäume von MLP geschlagen wurden, will ich Ihnen hier nicht vorenthalten. Und so werde ich Sie von Zeit zu Zeit in Folgen über die Anstrengungen von MLP mich mundtot zu bekommen, informieren.

Es wird spannend, es wird lustig und es wird traurig, das verspreche ich Ihnen. Und wer gewonnen hat, erfahren Sie selbstverständlich auch.

Die Folge 1 „MLP, Richter am LG Wiesbaden Walburg und die 1. einstweilige Verfügung“ können Sie in Kürze hier nachlesen.

Yes we do!

…. und nochmals ganz besonderen Dank an ganz besondere Kollegen, Herr RA Christian-Oliver Moser, Berlin und Herr RA Benedikt Pauka, Köln für ihre kompetente Unterstützung

BVB gegen FC Bayern 2:0 oder vom Homm zum Westerwelle

Im Winter 2004/2005 ging bei Borssia Dortmund beinahe das Licht aus. Dem BVB drohte die Insolvenz. Bis der Silberstreif am Ruhrgebiets-Horizont erschien: Börsenspekulant Florian Homm.

Homm, der gerne kubanische Zigarren raucht oder rauchte, genoss in der Wirtschaftswelt einen zweifelhaften Ruf. Er gab dem BVB eine „Kapitalerhöhung“. Damit war der BVB vorerst gerettet. In Fachkreisen wird Homm gerne „Börsenhai“ oder „Zerleger von Mallorca“ genannt. Angeblich soll er bereits im Alter von 23 Jahren seine erste Million verdient haben. Im Jahr 2006 wurde er sogar als Hedge-Fonds-Manager des Jahres von einer Investment-Zeitung ausgezeichnet.

Sein Aufenthaltsort, früher Mallorca, ist derzeit unbekannt. Angeblich soll er auf der Flucht vor den Hells Angels sein. In den USA wird offiziell gegen Homm ermittelt. Vorwurf: Manipulation von Aktienkursen. Im November 2006 soll Homm in Caracas (Venezuela) während einer Taxifahrt von Straßenräubern angeschossen worden sein, weil er sich geweigert habe, seine Rolex-Uhr anzugeben.

Dass Homm laut ZDF-Frontal Verbindungen zu Cornelius Boersch, einem Busenfreund von Guido Westerwelle, haben soll, wundert uns nicht wirklich.

Die Ab (k) nicker

Wir alle fragen uns ja fast täglich, warum einige Gesetze so sein müssen und warum nicht manchem Missstand der gesetzliche Riegel vorgeschoben wird.

Und das gilt auch in der hier oft an den Pranger gestellten Branche : Die Banken und die Finanzdienstleistung.

Marco Bülow hat dafür eine Erklärung und gleich daraus ein Buch gemacht : Die Abnicker. Unsere Volksvertreter lassen sich von der Lobby der Wirtschaft die Regeln vorschreiben. Anschließend wird nur noch brav abgenickt. Gerade die Bänker und die Finanzdienstleistungbranche sollen dies sehr erfolgreich tun, viel erfolgreicher als die Lobbyisten der Atomindustrie, der Pharmaindustrie u.s.w..

Wirklich überrascht hat uns dieses Buch nicht. Die Nähe der DVAG und des AWD und anderer zu gewissen Politikern haben wir ja schon oft im Visier gehabt. Und die Pöstchen, die es denn nach der Laufbahn gibt, sind sicher nicht alles nur Freundschaftsdienste.

Haftung der Pseudomakler

Der Kollege Mydlak weist in seinem heutigen Posting auf ein Urteil des OLG Hamm von letztem Jahr über „Pseudomakler“ hin. Man könnte auch von „Gerationsmakler“ sprechen. Wohl die meisten Versicherungsvermittler, die sich als „Makler“ bezeichnen, sind nämlich nichts anderes als Handelsvertreter, was eine andere Provisionssituation und Loyalität generiert und Kompetenz suggeriert.

Als ich noch meine Zeit als Gutmensch in der Wikipedia verschwendete, habe ich mir da und woanders die Finger fusselig getippt, um den Handelsvertretern zur erklären, was sie denn eigentlich (nicht) sind. Diese Leute glauben wirklich, sie seien Makler. Teil der üblichen Verdrängungsstrategie ist es, sich dann darauf zu beziehen, dass der den Strukki organisierende Finanzvertrieb die Maklerlizenz habe, man also indirekt Makler sei. Das Problem ist aber, dass ein Handelsvertreter selbstständig ist, und damit genau das ist, was er ist: ein selbständiger Handelsvertreter. Ich habe es allerdings aufgegeben, juristische Laien entsprechende Selbsterkenntnisse näher zu bringen.

Zurück zum Urteil: Handelsvertreter, die einen auf Makler machen, müssen sich dem gesetzten Rechtsschein entsprechend wie Makler behandeln lassen. So läuft das nun mal im HGB: Wer sich wie Graf Rotz anzieht, muss auch wie Graf Rotz haften.