Allgemein

Qualitätsverbesserung durch Weitergabe der Bestandsprovision

Qualitätsverbesserung, Kundenfreundlichkeit, ehrliche Beratung… Dies sind immer wieder Schlagworte, mit denen sich Vertreter aller Sparten in der Finanzdienstleistungsbranche beschäftigen. Transparenz wird gefordert, bessere Beratungen, weg von den bisherigen Strukturen.

Ein Leser gab nun eine lobenswerte Anregung, wie doch schon durch eine kleine winzige Veränderung ein großer Schritt in diese Richtung gegangen werden kann. Er schrieb wie folgt:

Finanzvertriebe leben bei Versicherungsprodukten auch von Bestandsprovisionen (Betreuungsprovisionen).

Diese Provisionen sind ein Ausgleich für die Betreuung der Kunden, eine Art Serviceentlohnung, indem man sich um die Verträge z.B. im Versicherungsfall auch kümmert.

Nun wäre es doch am verbraucherfreundlichsten, derjenige dürfte sich um Verträge kümmern und würde dafür entlohnt, wem der Kunde am meisten als Ansprechpartner vertraut und wem er als kompetentesten Berater betrachtet.

Das wird aber in der Praxis nicht so gehandhabt. Die Vertriebe als Ursprungsvermittler behalten die Bestandsprovisionen, die Versicherungsgesellschaften decken die Vertriebe und verweigern, die Betreuungsprovision an den tatsächlichen Betreuer zu leisten.

Bei Versicherungskonzernen steht dieses Thema ganz unten auf der Agenda. Offensichtlich möchten Sie sich auch nicht mit den Vertrieben anlegen.

Hier würde sich eine Qualitätsverbesserung allein dadurch ergeben, dass der Kunde/Verbraucher das Recht hätte, darüber zu bestimmen, wer seine Verträge betreuen und dafür Bestandsprovisionen erhalten soll.

DVAG, AWD, MLP, OVB usw. geben die Betreuungsprovisionen aber nicht weiter. Sie bieten allenfalls eine Korrespondenzmaklerschaft an, d.h. der Vermittler darf für den Kunden arbeiten, ohne dafür entlohnt zu werden. Die Provisionen gehen dennoch an die Vertriebe.

Wir können uns diesen Forderungen nur anschließen und die Branche ermutigen, diesen kleinen, ersten Schritt im Sinne einer besseren Kundenbetreuung zu wagen.

Financial Times über provisionshonorierte Versicherungsvermittlung

Wenn immer Herbert Fromme von der Financial Times zur Feder greift, lohnt sich die Lektüre. Wussten Sie, dass wir doppelt so viele Versicherungsvermittler haben wie Ärzte?

„Aussitzen hilft nicht“

BGH zum Umfang des Schadenersatzes bei fehlerhafter Beratung

Entscheidung vom BGH vom 15. 01.2009 zur fehlerhaften Anlageberatung:

Wenn jemand bei einer Anlage fehlerhaft beraten wird, kann er Schadenersatz in der Form, dass er die Erstattung des gezahlten Betrages „Zug um Zug“ gegen Übereignung der erworbenen Kapitalanlage, verlangen.

Dies entschied der Bundesgerichtshof am 15.01.2009 unter dem Aktenzeichen III ZR 28/08.

In dieser Entscheidung ging es eigentlich um eine fehlerhafte Beratung bei dem An- und Verkauf von Immobilien. Diese Entscheidung ist jedoch offensichtlich auf sämtliche fehlerhafte Anlagenberatungen zu übertragen, so das Landgericht Hannover in einer aktuellen Beschlussfassung.

Schadenersatz zu leisten bedeutet in erster Linie den Zustand wieder herzustellen, der bestanden hätte, wenn das fehlerhafte Verhalten nicht vorgelegen hätte. Einfaches Beispiel ist die Reparatur eines Kraftfahrzeuges, wenn jemand einen fremden Wagen beschädigt hat. Er muss dann die Reparatur bezahlen. Die Juristen sprechen in diesem Fall von der so genannten Naturalrestitution.

Bei Maklern oder Vermittlern ist dies nicht möglich. Wenn ein Makler einen Vertrag vermittelt (wie in dem Fall des BGH ein Grundstückskaufvertrag), ist er nicht in der Lage, diesen zurück abzuwickeln. Schließlich kommt der Vertrag ja mit dem Käufer und dem Verkäufer des Grundstückes zustande. Der Makler kann den Verkäufer ja nicht zwingen, den Vertrag rückgängig zu machen.

Normalerweise verlangte die Rechtsprechung bisher, dass der Geschädigte den schadhaften Vertrag erst auflösen musste (z.B. durch Verkauf des Hauses oder der Kapitalanlage), um dann die Differenz als Schaden geltend zu machen.

Der BGH gibt dem Geschädigten jetzt ein weiteres Recht: Er kann nunmehr die gekaufte Sache an den Makler/Vermittler zurückgeben und die Kaufsumme (Investitionssumme) von dem Makler „Zug um Zug“ zurückverlangen.

In Abzug zu bringen sind jedoch sämtliche Vorteile, die der Geschädigte durch die Anlage erworben hat, z.B. etwaige Steuervorteile, Mieteinnahmen usw.

Nepper, Schlepper, Bauernfänger?

  

Sie werden wieder beworben in großflächigen ansehnlichen Stellenanzeigen: Die Jung-Consultants beim Top-Arbeitgeber Deutschland 2009! 

 Wir nehmen die Angebote des Top-Arbeitgebers Deutschland aus unserer Beratungspraxis heraus unter die Lupe:

 Arbeitgeber? Schon hier bleibt so manchem die Spucke weg: Arbeitgeber ja, wenn es um die Einhaltung von auferlegten Pflichten der Jung-Consultants geht. Sollte sich jedoch einer wagen, auch Rechte einzufordern, ist der Jung-Consultant dann ganz schnell ein 84er, sprich ein selbständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB.

Weiter steht ein hoch qualifizierte Aus- und Weiterbildung an der unternehmenseigenen University auf dem Programm. Hört sich gut an, was da als universitärer Abschluss verkauft wird. Aber ist er das wirklich? Sie können ja mal versuchen, sich bei einem seriösen Unternehmen mit diesem Abschluss zu bewerben!  Unserer Erfahrung nach handelt es sich vielmehr um ein Training von Verkaufsmethoden. Einige behaupten, es sind rüde Verkaufsmethoden, die da geschult werden aber das Urteil hierüber bleibt jedem selbst überlassen. Es muss aber gelernt werden, wie man einem Eskimo einen Kühlschrank verkauft, das steht jedenfalls fest. Den möglichen Einwänden des Kunden muss entgegen gewirkt werden. Denn die Wertungssumme und der Deckungsbeitrag müssen stimmen, gell? Einwandbehandlung nennt man das und in einigen Geschäftsstellen muss die Einwandbehandlung sogar auswendig gelernt werden. Es finden sich schließlich immer noch Gründe, warum ein Student die 5. Lebensversicherung braucht und nach 1 ½ Stunden Verkaufsgespräch, pardon „Beratungsgespräch“ nimmt man doch jedes Angebot an, nur um seine Ruhe zu haben.

Aber was wird noch geboten?

Ein attraktives Fixum zu Beginn der Tätigkeit. Tatsache ist aber, dass vom Fixum allein niemand leben kann und trotz des Fixums zahlreiche Vorschussrückforderungsprozesse gegen ehemalige Consultants geführt werden. Wie das sein kann? Ja, das wüssten wir alle gerne. Antworten erhalten die Consultants erst vor Gericht. Bis dahin hat die Provisionsabteilung immer Recht! Und bucht nach beendetem Mitarbeiterverhältnis kräftig Storni in das Provisionskonto ein.

Unabhängiger Zugriffe auf die besten Produkte am Markt? Nun, wer vor 10 Jahren eine fondsgebundene MLP-Lebensversicherung, jetzt Heidelberger Lebensversicherung abgeschlossen hat, hat wahrscheinlich das mieseste Produkt am Markt erwischt. Aber Schuld hat ja nur die Finanzkrise.

Eine hoch anspruchsvolle und attraktive Kundenzielgruppe? Die müssen Sie als Jung-Consultants selbst akquirieren. Aber wo soll die herkommen als branchenfremder Berufsanfänger?

Im Ergebnis können wir aus unserer Beratungspraxis nur davor warnen, leichtgläubig diesen Angeboten zu folgen. In echt sieht die ganze Sache anders aus. Und das Schlimmste dabei ist: Der Berufsstart wird zum finanziellen Desaster, spätestens dann wenn die Klage auf Vorschussrückforderung ins Haus flattert.

 

Kapriolen der MEG

Darüber, dass es bei der MEG aus Kassel ordentlich kracht, wurde in den letzten Wochen vielfach berichtet.

Gerüchten zufolge sollen die Herren Vorstandsmitglieder jahrelang im Rolls Royce, hohe Mitarbeiter in Kassel und Umgebung jeweils im Ferrari gesehen worden sein. Ob es einen Zusammenhang zwischen roten Autos und den finanziellen Schwierigkeiten gibt – darüber können wir nur spekulieren.

Die erst 2003 gegründete MEG ist ein Senkrechtstarter im Finanzdienstleistungsbereich. Sie soll bereits im Jahr 2008 einen Umsatz von über 65 Mio Euro gemacht haben und über 1000 Mitarbeiter beschäftigen.

Nach dem schnellen Aufstieg drohte jetzt jedoch der rasante Abstieg.

Gründer und Vorstandsmitglied Mehmet E. Göker trat zunächst als Vorstandsvorsitzender der MEG zurück. Gegen die MEG und Verantwortliche läuft bei der Staatsanwaltschaft Kassel ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Insolvenzverschleppung und des Betruges.

Angeblich sollen Gehälter nicht zur Auszahlung gekommen sein. Ein Insolvenzantrag ist beim Amtsgericht Kassel nicht gestellt.

Nunmehr ist es zum Verkauf der MEG an die Aragon AG gekommen. Diese tauschte dann auch schnell ein Vorstandsmitglied BXXXXXXX Kxxxxx gegen Vxxxxx Hxxxxxx. Vorstandsvorsitzender ist nunmehr Rxxxx Kxxxx (Namen nachträglich geändert). Göker soll als „externer“ Berater fungieren, was auch immer das sein mag.

Handelsblatt über die Konsequenzen der schärferen Regeln für Finanzdienstleister

Harte Zeiten sind für das Vermitteln von Investmentfonds angebrochen: Das Handelsblatt zitiert einen Branchenkenner mit den Worten:

„Im härtesten Fall dürften von 25 000 Vermittlern nur 2 000 ohne Lizenz übrig bleiben; sollte der Gesetzgeber lediglich moderate aufsichtsrechtliche Vorschriften durchsetzen, bis zu 15 000.“

Weiter bei „Finanzdienstleister im Härtetest“.

Hätten solide Berater ihren Kunden derartige Produkte guten Gewissens etwa als Altersvorsorge verkaufen dürfen? Diskutieren Sie mit, das Diskussionsforum unten ist freigeschaltet!

MEG 24: Westerwelle per Helicopter zum Lobbying eingeflogen

Gerade ist auf Telepolis.de meine Kurzanalyse der FDP-Verstrickungen mit der Versicherungswirtschaft erschienen, da stoße ich zufällig auf Westerwelles Berühung mit niemand geringerem als mit dem Finanzvertrieb MEG, der ein kleines Problem mit der Staatsanwaltschaft hat. So schreibt die Hessische/Niedersächsiche Allgemeine über den ehemals von Memeth Gökers geleiteten Finanzvertrieb:

Dabei dürften nicht nur die Kosten für das laufende Geschäft Thema gewesen sein. Sondern auch Termine, die per Hubschrauber erledigt wurden. Oder ein Essen in einem Kasseler Restaurant, zu dem Gäste wie FDP-Chef Guido Westerwelle per Hubschrauber von MEG eingeflogen wurden.

Bei dem Essen ging es um Unterstützung im Wahlkampf. Kopeinigg bestätigte das Gespräch von Göker und Westerwelle, aber eine Wahlkampfunterstützung werde es nicht geben. Die wirtschaftliche Entwicklung der MEG AG sei nach wie vor positiv.

Naja, immerhin ein bisschen Status für den künftigen Vielflieger. Schon mal über eine Auslandskrankenversicherung nachgedacht, Herr Westerwelle?

Die Nebenjobs des Dr. Guido Westerwelle

Da hatte ich mich gerade über die Verstrickung der Pius Brüder-Partei mit der DVAG aufgeregt, da schockiert uns das DVAG-Unternehmensblog mit einer neuen Hiobs-Botschaft: Der Vorsitzende der ehemaligen Spaß- und Fallschirmspringerpartei FDP Dr. Guido Schwesterwelle sitzt im Beirat von Deutschlands größter Strukki-Bude.

Zu so viel Dreistigkeit fällt uns, ehrlich gesagt, nichts mehr ein.

Aber werfen wir doch einmal einen Blick auf die einträglichen Nebenämter des natürlich ausschließlich seinem Gewissen verpflichteten Politikers! Da findet man einige Versicherungsgesellschaften, darunter die Hamburg-Mannheimer, deren Strukki-Vertrieb Hamburg Mannheimer International HMI im Niveau locker mit der DVAG konkurrieren kann.

An wen denkt der Guido eigentlich zuerst, wenn er morgens aufwacht? An Sie, oder an diese Herrschaften hier?

Funktionen in Unternehmen

ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Düsseldorf
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3

Deutsche Vermögensberatung AG, Frankfurt/Main,
Mitglied des Beirates, jährlich, Stufe 3

Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, Hamburg,
Mitglied des Beirates (bis 31.12.2008)

TellSell Consulting GmbH, Frankfurt/Main,
Mitglied des Beirates, 2006, Stufe 3

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

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Wahlkampfhilfe durch die Deutsche Vermögensberatung AG

Am Donnerstag erschien auf Telepolis.de mein Beitrag zur politischen Verstrickung der Deutschen Vermögensberatung AG mit der CDU sowie deren Spendenbereitschaft für Schwarz-Gelb. Leider waren mir bis dahin noch nicht die aktuellen Zahlen bekannt gewesen: So waren auch dieses Jahr sogar 150.000,- Euro Spenden für die FDP drin.

Was dürfen wir von einer Regierung erwarten, die den Arbeitsgesetzen und Sozialsystemen dermaßen Hohn spricht, in dem sie sich für einen Strukturvertrieb einspannen lässt? Dessen Handelsvertreter zum Großteil am Existenzminimum laborieren – und gegängelt werden? Die massenhaft die Verbraucher – äh, nun ja – „berät“?

Hochverrat

„Report München“ über Jörg Asmussen.

Haftung für Beratungsfehler

Am 10.09.2009 fasste das Landgericht Hannover einen interessanten Beschluss:

Nach wie vor ist das Landgericht der Auffassung, dass der AWD-Mitarbeiter, also der Anlagenvermittler, nur dann haftet, wenn er ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt und ein besonderes Vertrauen (in seine Person) in Anspruch nimmt. Über diese grundsätzliche Rechtsprechung wurde in diesem BLOG umfassend berichtet.

So weit nichts Neues.

Nunmehr gilt dies jedoch nicht für den AWD. Wenn ein Mitarbeiter des AWD objektiv falsche Hinweise gegeben hat, haftet der AWD ungeachtet der oben erwähnten Rechsauffassung in vollem Umfang. Die Verletzung der Aufklärungspflicht hat der Kläger selbstverständlich zu beweisen, ebenso wie den kausalen Zusammenhang zwischen dem falschen Hinweis und der Anlageentscheidung.

Diese Entscheidung halten wir für richtungsweisend. Der unmittelbare Vermittler wird entlastet, nicht jedoch das Unternehmen, für welches er tätig ist.